Indikationen:
- Sehnenentzündungen der Schulter, Tendinitis
- Kalkschulter, Impingement
- Epicondylitis (Tennis-Ellbogen / Golfer-Ellbogen)
- Achillodynie (Achillessehnenschmerzen)
- Fascitis plantaris, Fersensporn
- Patellarsehnenbeschwerden mit Kniegelenkschmerzen
- Bursitis trochanterica mit Hüftgelenksschmerzen
- Schulter- ,Nacken- ,Kopfschmerzen
- Rückenschmerzen
- Sportverletzungen, Sehnen- und Muskelverletzungen
Was sind Stoßwellen?
Stoßwellen sind hörbare, mechanische Druckimpulse, die elektromagnetisch erzeugt über die Hautoberflächen nahe der Schmerzstelle mittels Kontaktgel angewandt werden.
Wie wirken Stoßwellen?
Behandlungsziel ist die Heilungsprozesse durch eine gesteigerte Stoffwechselaktivität anzuregen und über biochemische Vorgänge eine Schmerzreduktion bzw. Schmerzbeseitigung zu erreichen. Besonders bei chronischen Entzündungen von nur eingeschränkt durchblutenden Regionen, wie Sehnenansätzen oder Verkalkungen werden Stoßwellen eingesetzt.
Wie oft muss behandelt werden?
In der Regel reichen 2-5 Therapiesitzungen aus, um einen Erfolg zu erreichen. Die Behandlungen werden zunächst im Abstand von 1 – 2 Wochen durchgeführt, danach auch je nach Verlauf in etwas größeren Abständen.
Ist die Behandlung schmerzhaft?
Die Stoßwellentherapie kann bei zu schneller Steigerung der Energiedichte als unangenehm empfunden werden. Ein langsames Herantasten an die optimale Einstellung muss daher im Zusammenwirken von Patient und Therapeut erzielt werden.
Was kostet die Stoßwellentherapie?
Bei der Stoßwellentherapie handelt es sich um eine Gesundheitsleistung, die von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden und daher als sogenannte IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) bezeichnet wird.
Ausnahme: Seit dem 1.1.2019 wird die Behandlung bei Fascitis plantaris bei unterem Fersensporn von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, wenn die Beschwerden über 6 Monate bestehen und mehrere bisherige Therapien nicht zu einer Beschwerdelinderung geführt haben.
Private Krankenversicherungen übernehmen bei bestimmten orthopädischen Krankheitsbildern die Kosten der ESWT, ggf. Kostenzusage der PKV vor Behandlungsbeginn beantragen.